Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
e-Rechnung – Anwendung von Factoring oder Zession (Bund)
Als eine Form der Finanzierung besteht die Möglichkeit, Forderungen z. B. an eine Bank zu verkaufen (Factoring über eine Factorbank) oder eine Forderung abzutreten (Zession). Davon können auch Forderungen an Bundesdienststellen betroffen sein.
Solche Rechnungen haben einen Hinweis auf den erfolgten Verkauf bzw. auf die erfolgte Abtretung sowie die entsprechende Zahlungsinformation (BIC und IBAN bei der Factorbank) zu enthalten. Die Zahlung der Rechnung hat, auf das Konto des in der Rechnung angegebenen Zahlungsempfängers (Factorbank) zu erfolgen. Wird bei im Rahmen des Eilnachrichtenverfahrens eine Abgabenschuld festgestellt, wird der Betrag der offenen Steuerschuld an das Finanzamt gezahlt.
Für diese Rechnungen gilt:
- Im Feld
Invoice/Comment
in ebInterface (Zusatztext) ist als erste Information jedenfalls der Hinweis auf den Forderungsverkauf oder die Forderungsabtretung anzubringen. - Es ist die Kreditorennummer (Lieferantennummer) des Vertragspartners des Bundes anzugeben.
- In den Zahlungsdaten sind BIC und IBAN des entsprechenden Zahlungsempfängers (Factorbank) anzugeben.
- Für Bundesdienststellen: die Zahlungsdaten bei der Factorbank sind am Kreditorenstammsatz für den Vertragspartner als eigene Bankverbindung zu erfassen