Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
Rechnungsempfänger
Über e-Rechnung.gv.at können Sie elektronische Rechnungen an den Bund und an andere Rechnungsempfänger senden.
Rechnungsempfänger im Bund
Der Bund nimmt gemäß § 5 IKTKonG im Waren- und Dienstleistungsverkehr ausschließlich elektronische Rechnungen entgegen. Folgende Rechnungsempfänger sind dem Bund zuzuordnen:
- Alle Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen
- Parlament
- Präsidentschaftskanzlei
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Volksanwaltschaft
- Rechnungshof
Die Liste aller Bundesministerien und nachgeordneter Dienststellen finden sie hier.
Andere Rechnungsempfänger
Eine detaillierte Auflistung aller anderen Rechnungsempfänger denen Sie eine e-Rechnung über e-Rechnung.gv.at senden können, ist ebenfalls verfügbar.
Für die Übermittlung von elektronischen Rechnungen an andere Rechnungsempfänger die nicht dem Bund angehören besteht derzeit keine gesetzliche Verpflichtung.