Dies ist nur die E-Rechnungs-Test-Version.
Hier einlangende Rechnungen werden nicht verarbeitet und daher auch nicht bezahlt
FAQs für Bundesdienststellen
Reisekosten an einen Dritten, wenn dieser Dritte ein Dienstnehmer des Bundes ist, können auf unterschiedliche Art beglichen werden:
1) Die Abrechnung der Reise- bzw. Hotelkosten erfolgt nicht vor Ort im Hotel, sondern
zu einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall sind schon bei der Buchung des Hotels
die Kreditorennummer und die Auftragsreferenz (Bestellnummer, Einkäufergruppe
oder Einkäufergruppe:interne Refenz) bekanntzugeben, damit die Rechnung vom
Leistungserbringer elektronisch strukturiert bei der Bundesdienststelle eingebracht
werden kann.
2) Die Hotelrechnung wird vor Ort vom Dienstnehmer bar beglichen. Der
Barzahlungsverkehr ist vom Geltungsbereich des § 1 Abs. 4 e-Rechnungsverordnung
ausgenommen ist.
3) Die Hotelrechnung wird vor Ort vom Dienstnehmer mit der Bundeskreditkarte
beglichen. Zahlungen mit der Bundeskreditkarte sind Barzahlungen gleichzustellen.